Alles rund um den Namen Georgi — Georgi? Eine Ableitung vom griechischen geōrgos “Bauer”, einer Zusammensetzung von gē “Erde” and ergon “Arbeit” — oder: Georgi latein. “i”-Endung = Sohn des Georg — Georg = griech. “Sohn” — Hm: Georg: Patron der Ritter…

25.04.2005

Otto Georgi – Der Geheime Rat Dr.jur. et med. h.c.

Eintrag von Thorsten Georgi Kategorie respects

(* 22.11.1831 Mylau / Vogtland; † 01.04.1918 Leipzig)

Der Geheime Rat Dr.jur. et med. h.c. Otto Robert Georgi war Rechtsanwalt und Notar in Leipzig sowie Vizebürgermeister, (letzter) Bürgermeister und (erster) Oberbürgermeister der Stadt Leipzig.

O. R. Georgi studierte an der Universität Leipzig Jura. Im Jahr 1859 ließ er sich als Rechtsanwalt und Notar in Leipzig nieder.

Seit 1867 war er Stadtverordneter; von 1870 bis 1874 Vorsteher der Stadtverordneten. Im Jahr 1874 wurde Georgi Vizebürgermeister der Stadt Leipzig.

Im Jahr 1876 wurde er zum Bürgermeister der Stadt Leipzig gewählt. Von 1871 bis 1877 war er zugleich Abgeordneter des Deutschen Reichstags (für die Nationalliberale Partei, vogtländischer Wahlkreis).

Quelle: Leipzig-Lexikon


 

Howard Georgi – Mallinckrodt Prof. of Physics & Head Tutor

Eintrag von Thorsten Georgi Kategorie respects

Howard Georgi has ongoing research programs in several areas of theoretical particle physics. The common elements in these areas are symmetries and quantum field theory. Georgi pioneered the subject of Grand Unified Theories, both without (with Sheldon Glashow) and with supersymmetry (with Savas Dimopoulos), invented the modern QCD quark model (with Glashow and Alvaro De Rujula), the chiral quark model (with former student Aneesh Manohar), and the Heavy Quark Effective Theory.

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Howard Georgi - private homepage


 

Dr. Andreas Georgi – Mitglied des Vorstandes Dresdner Bank

Eintrag von Thorsten Georgi Kategorie respects

(geb. 17. Mai 1957)

Nach einer Banklehre studierte er Wirtschaftsingenieurwesen an der TH Darmstadt, wo er im Fachbereich Finanz- und Steuerrecht promovierte. Seit 1986 arbeitete er in der Kreditabteilung der Dresdner Bank in Hamburg und wechselte 1987 in den Konzernstab Kredite/Risikomanagement der Zentrale. 1990 übernahm er für zweieinhalb Jahre die Leitung des Bereichs Steuerungssysteme. 1993 trat Georgi als Generalbevollmächtigter bei Reuschel & Co. ein und wurde 1994 persönlich haftender Gesellschafter. Seit Anfang 2000 zeichnet er für
das Privatkundengeschäft – mittlerweile in den Unternehmensbereich „Private Kunden und Geschäftskunden“ umstrukturiert – der Dresdner Bank verantwortlich, zunächst als Leiter des Geschäftsbereichs und seit Mai 2000 als Mitglied des Vorstands.

Quelle: Dresdner Bank


 

Dr. Hanspeter Georgi – Minister für Wirtschaft und Arbeit

Eintrag von Thorsten Georgi Kategorie respects

Zur Person:
Geboren am 17. August 1942 in Berlin
seit 1969 verheiratet, vier Kinder

Werdegang:
1962 Abitur
1962-1967 Volkswirtschaftslehre in
Berlin, Saarbrücken und Münster
1967 Diplom-Volkswirt
1967-1970 Wissenschaftlicher Assistent mit Lehrtätigkeit am Institut für Verkehrswissenschaft in Münster
1969 Promotion zum Dr. rer. pol. (summa cum laude)
1970-1972 Mitarbeiter in der Finanz- und Investitionsplanung eines Automobilunternehmens
1972 Mitarbeiter der IHK Saarland
1989 Hauptgeschäftsführer der IHK Saarland
ab September 1999 Minister für Wirtschaft
ab September 2004 Minister für Wirtschaft und Arbeit

in voller länger hier nachzulesen


 

Reinheitsgebot

Eintrag von Thorsten Georgi Kategorie in history

Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll

Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, daß forthin überall im fürstentum Bayern sowohl auf dem lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß (bayerische = 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz eine Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller (Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll.

Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen.

Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (= enthält 60 Maß) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.

Gegeben von Wilhelm IV.
Herzog in Bayern
am Georgitag zu
Ingolstadt Anno 1516

nachzulesen beim: Brauer-Bund

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